Sie sind in fest verzinsliche und variabel verzinsliche Anleihen unterteilt.
Fest verzinsliche Anleihen verbriefen nicht nur das Recht auf eine Rückzahlung des Nennbetrags bei Fälligkeit, sondern auch die regelmäßige Zahlung eines festen Zinssatzes (Kupons) auf den Nennwert der Anleihe durch den Emittenten.
Variabel verzinsliche Anleihen verbriefen nicht nur das Recht auf eine Rückzahlung des Nennbetrags bei Fälligkeit, sondern auch die regelmäßige Zahlung eines variablen Zinssatzes (Kupons) auf den Nennwert der Anleihe durch den Emittenten. Bei diesem variablen Zinssatz kann es sich zum Beispiel um den 3-Monats-EURIBOR handeln.
Stand: 2. Januar 2012
Auf die Zinsen und Erträge wird die gesetzliche Abgeltungssteuer von derzeit 12,5% für EU-Staatsanleihen und 20% für alle anderen Finanzinstrumente erhoben.